Wer mehr als 50000 € Steuern hinterzieht, landet im schlimmsten Fall bis zu zehn Jahre im Gefängnis. Ob Sie dabei gezielt betrügen, indem Sie z.B. Rechnungen fingieren, oder Einnahmen verschweigen bzw. unvollständige Angaben über Ihre Verhältnisse machen, ist unerheblich. Während dies im zweiten Fall bisher erst ab einem Steuerschaden von 100000 € galt, wertet der Bundesgerichtshof jetzt beide Fälle ab 50000 € als schwere Form der Steuerhinterziehung. Bei einer Hinterziehung von bis zu 50000 € müssen Steuerpflichtige „nur“ mit einer Geldstrafe rechnen (Az.: 1 StR 373/15).
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