Vergangenes Jahr legte ich beim Hauptzollamt Einspruch gegen die letzte Superabgabe ein. Nun forderte mich das Amt auf, den Einspruch zurückzunehmen, weil er keine Erfolgsaussichten habe. Ist das ratsam?
Nein. Die eigentliche Rechtsfrage, ob die Erhebung der Superabgabe nach dem offiziellen Enddatum der Milchquote noch rechtens war, ist nach wie vor nicht geklärt (s.a. top agrar 7/2015 ab Seite 28). Einige Milchviehhalter haben vor Finanzgerichten dagegen geklagt. Sollte einer von ihnen in letzter Instanz Recht vor dem Europäischen Gerichtshof bekommen, so können auch alle anderen Milchviehhalter die Superabgabe zurückfordern – wenn ihr Einspruch noch „anhängig“ ist. Auf die bloße Aufforderung durch das Amt brauchen Sie zunächst nicht zu reagieren. Dadurch entstehen Ihnen weder Kosten noch Nachteile. Etwas anderes gilt nur, wenn das Hauptzollamt Ihnen bereits eine „Einspruchs-entscheidung“ zugeschickt hat. Dann bleibt Ihnen nur der Weg vor das Finanzgericht, um den Einspruch aufrechtzuerhalten. Auch solche Entscheidungen haben die Ämter in den vergangenen Wochen vereinzelt verschickt.