Die Agrarsoziale Gesellschaft (ASG) hält die Hausschlachtung für ein einhaltenswertes Kulturerbe und wird deshalb eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes beantragen. Das ist alle zwei Jahre möglich, wenn man ein sogenannter Träger kultureller Traditionen und Ausdrucksformen ist.
Bis Oktober 2019 muss dafür ein entsprechendes Bewerbungsformular eingereicht werden. Dieses umfasst neben der Beantwortung von Fragen zur kulturellen Ausdrucksform, ein fachliches Begleitschreiben sowie erläuterndes Bild-, Video- und Tonmaterial. Jedes Bundesland verfügt über eine Kontaktstelle. Da sich der Sitz der ASG in Göttingen befindet, wird der Antrag in Niedersachsen gestellt. Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen, die die Hausschlachtung ausüben und sich für ihren Erhalt einsetzen, können sich an der Bewerbung beteiligen.
Weitere Informationen und Kontakt: Lena Bolz, ASG, projekt@asg-goe.de oder (0551) 49 70 926.
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Die Agrarsoziale Gesellschaft (ASG) hält die Hausschlachtung für ein einhaltenswertes Kulturerbe und wird deshalb eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes beantragen. Das ist alle zwei Jahre möglich, wenn man ein sogenannter Träger kultureller Traditionen und Ausdrucksformen ist.
Bis Oktober 2019 muss dafür ein entsprechendes Bewerbungsformular eingereicht werden. Dieses umfasst neben der Beantwortung von Fragen zur kulturellen Ausdrucksform, ein fachliches Begleitschreiben sowie erläuterndes Bild-, Video- und Tonmaterial. Jedes Bundesland verfügt über eine Kontaktstelle. Da sich der Sitz der ASG in Göttingen befindet, wird der Antrag in Niedersachsen gestellt. Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen, die die Hausschlachtung ausüben und sich für ihren Erhalt einsetzen, können sich an der Bewerbung beteiligen.
Weitere Informationen und Kontakt: Lena Bolz, ASG, projekt@asg-goe.de oder (0551) 49 70 926.