Bayerische und rheinland-pfälzische Landwirte dürfen den Aufwuchs ökologischer Vorrangflächen und sonstiger Brachen verfüttern, ohne Greeningauflagen zu verletzen. Stimmen Sie die Futternutzung aber mit dem Landwirtschaftsamt ab, wenn Sie dafür Agrarumweltprämien erhalten. Steuererleichterungen gelten in Bayern (s. top agrar 7/2016, S. 25), Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. Zudem ist Aufwand zur Beseitigung von Schäden an Wohneigentum oder Wiederbeschaffung von Hausrat und Kleidung in ganz Deutschland als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar. Bayern gewährt Landwirten zudem Soforthilfen, die bis zu 100% der Schäden im Kreis Rottal-Inn, sonst bis zu 50% ersetzen. Baden-Württemberg stellt 7 Mio. € nur für Landwirte bereit, Rheinland-Pfalz 500000€ für alle Betriebe und Privatpersonen. NRW zahlt 5000 € Soforthilfe pro Betrieb. Weitere Details standen zu Redaktionsschluss (13.7.) nicht fest.
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