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Höherer Lohn für Azubis

Lesezeit: 1 Minuten

Die tariflichen Ausbildungsvergütungen für angehende Landwirtinnen und Landwirte sollen rückwirkend ab 1. Januar 2021 um mindestens 3% steigen. Das geht aus der Ende Juni von den Tarifparteien herausgegebenen Bundesempfehlung „Landwirtschaft“ hervor.


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In mindestens sechs Bundesländern haben die Tarifpartner die Ausbildungsvergütungen bereits erhöht (Stand 17.8.). Die Übersicht zeigt diese für das 3. Lehrjahr. Anderswo läuft die Umsetzung. Nicht tarifgebundene Betriebe können eine etwas geringere Vergütung zahlen. Wo kein Tarifvertrag gilt, müssen Ausbilder mindestens den seit 1.1.21 erhöhten Mindestlohn für landw. Azubis zahlen (Übersicht). Aber: Schon aus Gründen der Wertschätzung sollten Betriebe sich möglichst am Tarif orientieren.

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