Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

topplus Aus dem Heft

Hohe Hürden für Wohnbauten auf Höfen

Lesezeit: 2 Minuten

Verfügen Höfe bereits über ausreichend Wohnfläche oder ungenutzte Gebäude, sieht es für Neubauten als Betriebsleiterwohnung schlecht aus.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat dies in einem Beschluss noch mal bestätigt. Geklagt hatte ein Landwirt, der mit seiner Familie in einem Haus mit 160 m² Grundfläche wohnt. Der volljährige Sohn soll den Betrieb später einmal übernehmen. Dennoch sieht das Gericht keinen konkreten Bedarf für einen Neubau im Außenbereich. Es sei zunächst zu prüfen, ob Ausbau- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten in bisher ungenutzten Bestandsgebäuden bestehen.


Zudem diene eine neue Betriebsleiterwohnung nicht dem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn bereits ausreichend Wohnraum vorhanden sei. Daher greife hier keine Privilegierung. Auch könne die Erschließung eines neuen Baugrundstücks im Außenbereich weitere Bauwünsche in der Nachbarschaft aufkommen lassen.


Rechtsanwalt Mathias Gärtner von der Kanzlei Geiersberger Glas & Partner in Rostock beurteilt die Konsequenzen für bauwillige Landwirte: „Insbesondere die Prüfpflicht von Ausbau- oder Erweiterungsmöglichkeiten bei vorhandenen Gebäuden erschwert es, Betriebsleiterwohnungen neu zu errichten. Es bleibt abzuwarten, ob sich weitere Oberverwaltungsgerichte der Rechtsprechung des VGH München anschließen, denn unumstritten ist die Prüfpflicht nicht.“ (Az.: 1 ZB 17.2319)

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.