Dass in den roten Gebieten nur bis 20% unter Stickstoff-Düngebedarf gedüngt werden darf, führt zu Ertragsverlusten. Anhand von Ergebnissen langjähriger Feldversuche zu Auflagen und erforderlichen Ausgleichsleistungen in Wasserschutzgebieten hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen für das Wirtschaftsjahr 2018/19 auf Grundlage von Exaktversuchen ermittelt, dass dabei durchschnittlich mit Deckungsbeitragsverlusten pro Hektar von rund 143 € bei Winterweizen, 113 € bei Wintergerste, 51 € bei Winterroggen, 155 € bei Winterraps und 76 € bei Körnermais zu rechnen ist. Wie Landwirte in den roten Gebieten ihre Fruchtfolgen und Düngestrategien anpassen sollten und welche kurz- sowie langfristigen Einbußen dann zu erwarten sind, lesen Sie in den Frühjahrsausgaben der top agrar.
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Dass in den roten Gebieten nur bis 20% unter Stickstoff-Düngebedarf gedüngt werden darf, führt zu Ertragsverlusten. Anhand von Ergebnissen langjähriger Feldversuche zu Auflagen und erforderlichen Ausgleichsleistungen in Wasserschutzgebieten hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen für das Wirtschaftsjahr 2018/19 auf Grundlage von Exaktversuchen ermittelt, dass dabei durchschnittlich mit Deckungsbeitragsverlusten pro Hektar von rund 143 € bei Winterweizen, 113 € bei Wintergerste, 51 € bei Winterroggen, 155 € bei Winterraps und 76 € bei Körnermais zu rechnen ist. Wie Landwirte in den roten Gebieten ihre Fruchtfolgen und Düngestrategien anpassen sollten und welche kurz- sowie langfristigen Einbußen dann zu erwarten sind, lesen Sie in den Frühjahrsausgaben der top agrar.