Das Bundeskartellamt hat vor dem Bundesgerichtshof im Streit um die Holzvermarktung mit dem Bundesland Baden-Württemberg den Kürzeren gezogen.
Dem Richterspruch ging ein jahrelanger Streit voraus. Die Wettbewerbshüter störten sich daran, dass die Landesförster in Baden-Württemberg für Privatwaldbesitzer die Holzvermarktung, Betriebsplanung oder beispielsweise auch den Revierdienst erledigten. Da das Land diese Leistung subventioniere, könne die Forstverwaltung ihre Dienstleistung fast kostenlos anbieten, was den Wettbewerb verzerre. Bereits 2008 hatte das Kartellamt mit dem Land eine Vereinbarung getroffen, wonach die Forstverwaltung für Privatwaldbesitzer oder forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse mit mehr als 3000 ha nicht mehr tätig werden durfte. 2015 wollte das Kartellamt den Wert auf 100 ha absenken. Man habe im Nachhinein festgestellt: Der Schwellenwert von 3000 ha sei zu hoch gesteckt. Ein fairer Wettbewerb könne so nicht entstehen.
Dagegen klagte Baden-Württemberg vor dem Kartellsenat am Oberlandesgericht Düsseldorf, unterlag aber zunächst. Im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof urteilten die Richter: Das Kartellamt hätte die Grenze nur dann absenken dürfen, wenn nachträglich Tatsachen bekannt geworden wären, die 2008 noch nicht vorlagen. Das sei aber nicht der Fall.
„Die Richter am Bundesgerichtshof hatten allerdings nicht darüber zu entscheiden, ob die Holzvermarktungspraxis des Landes Baden-Württemberg grundsätzlich kartellrechtswidrig ist.“ Darauf weist der Verband „AGDW – die Waldeigentümer“ hin. Die Branche habe daher nach wie vor keine Rechtssicherheit.
Der Fall ist bundesweit von Bedeutung, da die Verwaltung in anderen Bundesländern ähnliche Dienstleistungen angeboten hat. Mittlerweile steigen die meisten Länder aus der Holzvermarktung aus und wollen – trotz des Urteils – an dieser Strategie festhalten.
Die Betreuung des Privatwaldes oder zum Beispiel die Auszeichnung des Holzes vor einem Verkauf darf die Forstverwaltung nach aktuellem Stand hingegen weiter für Waldbauern übernehmen, allerdings nur zu Vollkosten.
Da der Verkauf von kleinen Mengen Holz schwierig ist, wollen die Bundesländer die Waldbauern aber künftig stärker fördern.