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Aus dem Heft

IAB: Gute Nachrichten für Landwirte

Lesezeit: 1 Minuten

Es gibt gleich vier neue Urteile, die Sie kennen sollten, wenn Sie einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet haben bzw. bilden wollen:


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  • Hätten Sie den Hof weiter bewirtschaftet, hätten Sie die Investition selbst getätigt.
  • Sie sind sich sicher, dass Ihr Nachfolger die Investition fristgerecht anschafft. Das müssen Sie aber nachweisen, zum Beispiel durch ein eingeholtes Angebot ihres Nachfolgers.
  • Sie haben Sie den Hof unentgeltlich an ihren Nachfolger übertragen.


Darauf weist der Informationsdienst Steuern agrar hin (Bundesfinanzhof, Az.: IV R 14/12).

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