Es gibt gleich vier neue Urteile, die Sie kennen sollten, wenn Sie einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet haben bzw. bilden wollen:
- Hätten Sie den Hof weiter bewirtschaftet, hätten Sie die Investition selbst getätigt.
- Sie sind sich sicher, dass Ihr Nachfolger die Investition fristgerecht anschafft. Das müssen Sie aber nachweisen, zum Beispiel durch ein eingeholtes Angebot ihres Nachfolgers.
- Sie haben Sie den Hof unentgeltlich an ihren Nachfolger übertragen.
Darauf weist der Informationsdienst Steuern agrar hin (Bundesfinanzhof, Az.: IV R 14/12).