Ab jetzt können Sie auch einen bereits geltend gemachten Investitionsabzugsbetrag (IAB) innerhalb von drei Jahren nach Geltendmachung rückwirkend aufstocken. Und zwar immer dann, wenn die Steuerbescheide der entsprechenden Jahre noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen oder Sie Einspruch eingelegt haben, sodass die Bescheide „offen“ bleiben. Sie können dann Ihren IAB bis zum Höchstbetrag, also 40% der Investition, beziehungsweise maximal auf 200000 € erhöhen. Das geht laut einem Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen allerdings nicht erst im Jahr der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsgutes, sondern nur davor (lesen Sie dazu auch top agrar 11/2015, S.22).
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