Nach dem einheitlichen europäischen Zahlungsverfahren (SEPA) gibt es statt Kontonummer und Bankleitzahl bald nur noch IBAN und BIC. Beide Nummern stehen schon seit Jahren auf vielen Kontoauszügen, in Kontoinformationen beim Onlinebanking und auf Bankkarten.
Bei einer Überweisung ändert sich dadurch nicht viel: Tätigen Sie Überweisungen als Unternehmer, müssen Sie ab 1.2.2014 bei Inlandsüberweisungen die IBAN-Nummer, bei Auslandsüberweisungen IBAN und BIC verwenden. Bei privaten (Inlands-)Überweisungen dürfen Sie weiterhin bis zum 1. Februar 2016 Kontonummer und Bankleitzahl nutzen, aber auch schon die neuen Nummern.
Ändern Sie auf Rechnungen und Briefbögen also möglichst bald Ihre Kontodaten ab. Auch wenn Sie z. B. Ihren Hofladen auf einer Homepage präsentieren, sollten Sie dort die Daten aktualisieren.
Erteilte Daueraufträge stellt Ihre Bank automatisch um. Bei Einzugsermächtigungen erledigt das der Zahlungsempfänger und teilt Ihnen alle nötigen Informationen mit. Haben Sie z. B. eine Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Telefonrechnung erteilt, erledigt der Telefonanbieter die Umstellung.