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„In NRW ist das auch möglich.“

Lesezeit: 4 Minuten

Der NABU will in NRW auch ein Volksbegehren anschieben, aber die Bauern zeitig einbinden, verspricht Josef Tumbrinck.


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Das Ergebnis gibt uns enormen Rückenwind für die Arbeit in Nordrhein-Westfalen. Hier ist die Stimmung in der Bevölkerung nicht wesentlich anders als in Bayern.“ Davon ist Josef Tumbrinck, NABU-Vorsitzender in Nordrhein-Westfalen, überzeugt. Der NABU hat während und nach dem Volksbegehren sehr viele Emails, Anrufe und andere Reaktionen bekommen. Das habe er in dieser Form noch bei keinem anderen Thema erlebt, berichtet Tumbrinck.


Jetzt überlegt der Naturschutzverband in NRW ein ähnliches Volksbegehren zu starten. „Das ist notwendig, weil die schwarz-gelbe Landesregierung die Belange des Naturschutzes konsequent zurückfährt: im Jagdgesetz, im Landesentwicklungsplan und demnächst ziemlich sicher auch im Landesnaturschutzgesetz“, argumentiert der NABU-Chef. Das NRW nicht länger am Ziel festhalten wolle, den Flächenverbrauch auf 5 ha pro Tag zu begrenzen, gefalle auch der Landwirtschaft nicht. Hier sieht sich Tumbrinck mit den Bauern in einem Boot.


Der NABU prüft gegenwärtig, welche Inhalte man aus dem bayerischen Volksbegehren übernehmen kann, welche Punkte in NRW schon ausreichend geregelt sind und welche Bereiche aus Sicht des Verbandes noch zusätzlich in ein solches Volksbegehren gehören. Das will der Verband dann mit den potenziellen Unterstützern eines NRW-Volksbegehrens besprechen. Das sind unter anderem der BUND, die SPD und die Grünen.


mit den Bauern abstimmen


„Wichtig ist mir aber auch, dass wir uns frühzeitig und eng mit der Landwirtschaft abstimmen und schauen, wo wir zusammenkommen können und wo nicht“, erläutert der NABU-Vorsitzende seine Strategie. Er betont ausdrücklich die in NRW schon bestehende gute Zusammenarbeit mit den Bauernverbänden. Das erkenne man daran, dass der Präsident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes, Bernhard Conzen, dem NABU bereits einen konstruktiven Dialog angeboten habe, den der NABU selbstverständlich annehmen werde.


„Wenn die Inhalte des Volksbegehrens stehen, hat die Landesregierung die Möglichkeit zu sagen: Wir nehmen die Punkte auf. Lasst uns verhandeln. Ministerpräsident Armin Laschet könnte – wie sein Kollege Söder – zu einem Runden Tisch einladen und so ein Volksbegehren abwehren“, sieht Tumbrinck dann die schwarz-gelbe Landesregierung am Zug.


Ökolandbau als Puffer


Das sind die wichtigsten Forderungen des NABU:


  • Eine im NRW-Naturschutzgesetz verankerte Vorgabe für „pestizidfreie Naturschutzgebiete“ ab 2025.
  • Der Ausbau des Ökolandbaus vorrangig als Schutz- und Pufferzone rund um die Naturschutzgebiete. Dafür soll die Landesregierung eine Strategie mit Anreizen für den Flächentausch und eine bessere Ökoförderung entwickeln.
  • Festlegung eines Zielwerts für den Umfang des Ökolandbaus in NRW. Über die Höhe hat der NABU noch nicht entschieden. 30% wie in Bayern sind nach Ansicht von Tumbrinck etwas zu ambitioniert, weil in NRW derzeit erst rund 6% der Betriebe ökologisch wirtschaften.
  • Reduzierung des Flächenverbrauchs, insbesondere über die Wiedereinführung des gerade gestrichenen Zielwertes von nicht mehr als 5 ha pro Tag.


Die Kritik am bayerischen Volksbegehren, dass der Gesetzentwurf der Regierung die Möglichkeit nimmt, den Vertragsnaturschutz zu fördern, hält der NABU für berechtigt.


„Wir müssen unsere Forderungen sehr genau austarieren. Ich möchte die Landwirte nicht in eine Situation bringen, wo durch Auflagen Kosten produziert werden, aber gleichzeitig keine Möglichkeit mehr besteht, flankierende Fördermaßnahmen zu gestalten. Deshalb ist ein gesetzlich bewirtschaftungsfreier Pufferstreifen von 5 m entlang der Gewässer ohne finanzielle Kompensation aus meiner Sicht problematisch“, beschreibt Tumbrinck seine Strategie.


Der NABU will nicht nur bei der Landwirtschaft ansetzen, sondern nach Möglichkeit auch öffentliche Flächen und private Nutzgärten einbeziehen. Man werde das angehen, was rechtlich möglich sei, verspricht der NABU-Chef. „Da sind uns aber durch die kommunale Hoheit bzw. geltende Bundesgesetze Grenzen gesetzt, die wir mit einem Volksbegehren auf Landesebene nicht ohne weiteres aushebeln können.“


„Nabu ist ein fairer Partner“


Der NABU sei ein fairer Diskussionspartner, verspricht der langjährige Vorsitzende. „Wir brauchen die familiengeführten landwirtschaftlichen Betriebe, die in der Region verwurzelt sind, die sich um die Kulturlandschaft und Artenvielfalt kümmern. Wir wissen, dass das nur funktioniert, wenn die Bauern auch ein ordentliches Einkommen erzielen. Deshalb gibt die aktuelle Entwicklung schon Anlass zur Sorge.“


Der NABU will sich jetzt zügig mit den anderen Unterstützern abstimmen und dann noch im März erste Gespräche mit der Landwirtschaft aufnehmen. Bis zur Sommerpause soll sich dann Schritt für Schritt der genaue Inhalt eines möglichen Volksbegehrens herausschälen.


„Dann werden wir sehen, ob die Landesregierung darüber verhandeln möchte oder ob wir die nächsten Schritte für die Bürgerbeteiligung einleiten müssen“, erläutert Tumbrinck das weitere Vorgehen.


Zur Person


Der studierte Landschaftsökologe Josef Tumbrinck (54) ist seit 2001 hauptamtlicher Vorsitzender des NABU in Nordrhein-Westfalen.

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