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Investitionen: Künftig 50% Sofortabzug?

Lesezeit: 1 Minuten

Gute Nachrichten für alle, die für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 noch einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden wollen: Möglicherweise dürfen Sie sich rückwirkend nicht nur 40%, sondern sogar 50% Sofortabzug sichern. Bislang geht das allerdings nur aus einem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2020 hervor, dem Bundestag und -rat noch zustimmen müssen. Warten Sie daher mit dem Abschluss für das abgelaufene Wirtschaftsjahr bis endgültige Klarheit herrscht.


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In dem Entwurf sind allerdings auch ein paar schlechte Nachrichten enthalten:


  • Künftig sollen nur Betriebe einen IAB bilden dürfen, die eine Gewinngrenze von 150000 € pro Wirtschaftsjahr nicht überschreiten (bislang Wirtschaftswert von 125000 €). Da die Gewinne schwanken, bedeutet dies: In einem Jahr dürfen Sie den IAB bilden, in einem anderen nicht.
  • Personengesellschaften sollen künftig einen IAB nur dort steuerlich geltend machen können, wo das Wirtschaftsgut auch später angeschafft und eingesetzt werden soll: also entweder im Gesellschaftsvermögen (Gesamthandsvermögen) oder im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters. Diese Regelung für die Personengesellschaften greift aber nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Wirtschaftsjahr 2020/2021. Ralf Stephany,


PARTA Steuerberatungsgesellschaft Bonn

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