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Jagd auf Wildschweine eröffnet

Lesezeit: 2 Minuten

Weniger Wildschwei-ne, weniger Einschleppungsgefahr. Da sind sich im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest alle einig. Daher haben alle Bundesländer Arbeitsgruppen eingerichtet, die über jagdliche Maßnahmen beraten und teils bereits beschlossen haben. Die Wichtigsten sind:


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  • Aufhebung von Schonzeiten: Für Wildschweine außer Bachen mit gestreiften Frischlingen gibt es z.B. in NRW, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, dem Saarland keine Schonzeit mehr.
  • Aufruf zu mehr Drückjagden: Private Jäger und Staatsjagden sind aufgerufen, verstärkt Drückjagden und revierübergreifende Jagden auf Schwarzwild durchzuführen. Dies soll für die Staatsjagden teils über konkrete Erlasse geschehen. Z.B. gibt es in Brandenburg inzwischen einen Erlass, der von den Staatsjagden mindestens zwei Drückjagden pro Verwaltungsbezirk in der Saison fordert.
  • Keine Jagdbetriebskostenbeiträge in Staatsjagden: Diese entfielen bereits z.B. in NRW, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Hessen und Sachsen.
  • Abschussprämien: Z.B. ab 1.12.17 zahlt Mecklenburg-Vorpommern 25 €/Frischling und 25 €/Bache ohne gestreifte Frischlinge, das Saarland plant 20 € je Frischling und NRW übernimmt die Kosten der Trichinenuntersuchung bei Frischlingen.
  • Totfundprämien: z.B. will das Saarland künftig 50 €/Fund zahlen.
  • Mehr Lehrgänge: Es sollen vermehrt Lehrgänge angeboten werden, wie Saufänge einzusetzen sind.
  • Mehr Jagd in Schutzgebieten: Die Verhandlungen über mehr Ausnahmen für die Jagd in Schutzgebieten laufen, sowohl solche zwischen örtlichen Jagd- und Naturschutzbehörden in Bezug auf bestimmte Schutzgebiete, als auch zu entsprechenden Landeserlässen.
  • Mehr Hilfsmittel: z.B. sind Schalldämpfer bereits in NRW, dem Saarland und Bayern erlaubt, künstliches Licht wie Taschenlampen z.B. in Rheinland-Pfalz und dem Saarland.

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