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Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr

Lesezeit: 1 Minuten

Landwirte können künftig das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr wählen. Das zumindest plant die Bundesregierung. Wann die Verordnung in Kraft tritt, ist wegen der Coronakrise noch nicht absehbar.


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Das lohnt sich meist nicht. Zwar müssen Sie Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für Kalenderjahre erstellen, auch wenn Ihr Wirtschaftsjahr nicht am 31.12. endet. Aber die Verteilung der Umsätze von abweichenden Wirtschaftsjahren auf Kalenderjahre erfolgt automatisch, wobei es zudem zur Gewinnglättung kommt. Das Kalenderjahr hat sogar Nachteile:


  • Bei einem Wirtschaftsjahr vom 1.7. bis 30.6. ist der Jahresabschluss einfacher, weil am 30.6. die Vorräte am niedrigsten sind.
  • Wer zum Kalenderjahr wechselt, muss damit rechnen, dass das aktuelle Wirtschaftsjahr ausnahmsweise nicht am 30.6.2020 endet, sondern am 31.12.2020. Sie müssten zwei Ernten versteuern.


Interessant ist das Kalenderjahr für Verpachtungs- und 13a-Betriebe, da diese meistens gleichbleibend hohe Gewinne erzielen. Von Vorteil ist das Kalenderjahr auch für Unternehmen, die neben ihrer Landwirtschaft gewerblich aktiv sind. Diese müssten nicht mehr mit zwei verschiedenen Wirtschaftsjahren arbeiten. Stefan Heins, Kiel

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