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Kann die Bank mich zwingen, in den Bausparvertrag einzuzahlen?

Lesezeit: 2 Minuten

Ich habe einen alten Bausparvertrag, bei dem die Darlehenssumme noch nicht erreicht ist. Meine Bausparkasse fordert mich nun auf, regelmäßig den Sparbeitrag einzuzahlen, sodass mein Vertrag in einem Jahr angespart wäre. Dann ist die Bank berechtigt, mir das Darlehen auszuzahlen und den Vertrag zu kündigen. Ich würde dann keine Treueprämie erhalten, weil ich dann zu früh auf das Geld zugreife. Daher möchte ich den Vertrag noch länger laufen lassen. Ist die Aufforderung der Bank rechtens?


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Ich habe einen alten Bausparvertrag, bei dem die Darlehenssumme noch nicht erreicht ist. Meine Bausparkasse fordert mich nun auf, regelmäßig den Sparbeitrag einzuzahlen, sodass mein Vertrag in einem Jahr angespart wäre. Dann ist die Bank berechtigt, mir das Darlehen auszuzahlen und den Vertrag zu kündigen. Ich würde dann keine Treueprämie erhalten, weil ich dann zu früh auf das Geld zugreife. Daher möchte ich den Vertrag noch länger laufen lassen. Ist die Aufforderung der Bank rechtens?


Ob die Bank kündigen darf, hängt von den Vertragsbedingungen ab: In Ihrem Fall darf die Bank den Vertrag kündigen, wenn Sie nicht regelmäßig einzahlen. Allerdings ist nicht eindeutig geregelt, dass die Bank Ihnen keine Treueoption zahlen muss, wenn sie den Vertrag vorzeitig auszahlt.


Durch die Niedrigzinsphase sind viele alte Bausparverträge mittlerweile eine gute Möglichkeit, Geld anzulegen. Denn die Zinsen sind höher als auf dem normalen Sparkonto. Daher versuchen die Bausparkassen die Besitzer dieser Altverträge dazu zu bringen, die Bausparsumme komplett anzusparen, um den Vertrag aufzulösen. Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stärkt den Bausparkassen den Rücken: Zehn Jahre nach Zuteilungsreife dürfen die Kassen den Vertrag kündigen, auch wenn der Vertragspartner nicht die gesamte Summe angespart hat. Zuteilungsreif sind die Verträge, wenn die Bausparer eine Mindestsumme angespart haben und der Vertrag schon eine bestimmte Zeit lang läuft.


Tipp: Leisten Sie den Regelsparbeitrag und bestehen Sie auf der Auszahlung der Treueprämie. Möglicherweise lässt sich insoweit mit der Bausparkasse ein Kompromiss finden.


RA Dr. Roman Podhorsky,Münster

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