Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Aus dem Heft

Kaufpreis teilen – AfA sichern

Lesezeit: 1 Minuten

Wer ein Gebäude samt Grundstück kauft, sollte im Vertrag den Kaufpreis auf Gebäude und Grundstück aufteilen. Das kommt Ihnen zugute, wenn Sie das Gebäude vermieten. Denn Sie dürfen nur AfA für das Gebäude, nicht für den Boden ansetzen.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Wenn Sie keine eigene Aufteilung vornehmen, übernimmt der Fiskus das und setzt den Wert des Gebäudes womöglich geringer an, da er sich an den Verkehrswerten orientiert. Achten Sie also darauf, dass Sie einen möglichst hohen Anteil der Kosten dem Gebäude zuschreiben. Der Bundesfinanzhof entschied jetzt, dass der Fiskus eine 60 zu 40 - Aufteilung von Gebäude zu Boden zulassen muss. Allerdings muss die Aufteilung annähernd dem echten Wertverhältnis entsprechen. „Ist das Finanzamt mit der Aufteilung im Vertrag nicht einverstanden, muss es beweisen, dass diese falsch ist. Das wird aber nur sehr selten gelingen“, erklärt Ralf Stephany, Parta Bonn (Az.: IX R 12/14).

Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.