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topplus Zu: „Bundesjagdgesetz wird nach 44 Jahren erneuert“, www.topagrar.com

Kein Schutz des Eigentums mehr

Lesezeit: 1 Minuten

Die Jagd ist das älteste Gewerbe, mit dem der Mensch sich Nahrung beschaffte. Auch heute noch ist das eine Aufgabe der Jagd, aber nun mehr zur Aufrechterhaltung des Gleichgewichtes in der Natur. Dabei haben Jagdgenossen ein Recht an ihrem Eigentum, und das verdient besonderen Schutz.


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Das Jagdrecht hat sich aber massiv verkompliziert. Statt das Gesetz zu interpretieren, entwickeln sich so Urteile fort, indem ein Richter vom vorherigen abschreibt, auch wenn die Urteile dem Geist des Gesetzes widersprechen oder einfach falsch sind.


Nur wenige Rechtsanwälte kennen sich in dem Spezialrecht Jagd aus. Meist wird be- und geurteilt nach ihnen bekannten Rechtsnormen anderer Rechtsgebiete, beispielsweise dem Vereinsrecht, ja sogar Genossenschaftsrecht. Und Richter folgen dann der Argumentation.


So hat sich die Rechtsprechung weg vom Schutz von Gesetz und Eigentum zum „Schutz der Jagdnutzung“ gewendet.


Dr. Albrecht Kloß, 06502 Thale, Sachsen-Anhalt

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