Im Testament verfügte ein Erblasser, dass seine Enkel lediglich dann etwas erben sollen, wenn sie ihn sechs Mal im Jahr besuchen. Das sei sittenwidrig und unwirksam, so das Oberlandesgericht Frankfurt. Die Enkel erben damit auch ohne Erfüllung der Besuchspflicht (Az.: 20 W 98/18).
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Im Testament verfügte ein Erblasser, dass seine Enkel lediglich dann etwas erben sollen, wenn sie ihn sechs Mal im Jahr besuchen. Das sei sittenwidrig und unwirksam, so das Oberlandesgericht Frankfurt. Die Enkel erben damit auch ohne Erfüllung der Besuchspflicht (Az.: 20 W 98/18).