Der Freistaat Thüringen weigert sich zu Recht, Daten aus der EU-Agrarförderung (InVeKos) an die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in Bonn zu geben. Die STV verlangte Informationen über Anbauflächen und angebaute Arten aller Landwirte im Freistaat. Ihr Argument: Sie wolle die „Kleinerzeuger“ ermitteln, um diese von Auskunftsersuchen zur Erhebung der Nachbauentschädigung zu entlasten. Als die Behörde die Auskunft verweigerte, klagte die STV. Aber auch der Europäische Gerichtshof (Az.: C-239/18) verwehrte den Zugriff: Es gebe nur ein Auskunftsrecht in Bezug auf konkret zu benennende geschützte Sorten. Die Richter verwiesen auf die bisherige Rechtsprechung zum sortenspezifischen Anhaltspunkt bei Auskunftsersuchen gegenüber Landwirten und Aufbereitern. Pech für die STV: In der InVeKos-Datenbank werden sortenspezifische Daten für Anbauflächen von nachbaufähigen Arten nicht aufgenommen.
RA Jens Beismann, Hannover
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Der Freistaat Thüringen weigert sich zu Recht, Daten aus der EU-Agrarförderung (InVeKos) an die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV) in Bonn zu geben. Die STV verlangte Informationen über Anbauflächen und angebaute Arten aller Landwirte im Freistaat. Ihr Argument: Sie wolle die „Kleinerzeuger“ ermitteln, um diese von Auskunftsersuchen zur Erhebung der Nachbauentschädigung zu entlasten. Als die Behörde die Auskunft verweigerte, klagte die STV. Aber auch der Europäische Gerichtshof (Az.: C-239/18) verwehrte den Zugriff: Es gebe nur ein Auskunftsrecht in Bezug auf konkret zu benennende geschützte Sorten. Die Richter verwiesen auf die bisherige Rechtsprechung zum sortenspezifischen Anhaltspunkt bei Auskunftsersuchen gegenüber Landwirten und Aufbereitern. Pech für die STV: In der InVeKos-Datenbank werden sortenspezifische Daten für Anbauflächen von nachbaufähigen Arten nicht aufgenommen.