Ohne Rechnung haben Sie keinen Anspruch die Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung zu berücksichtigen. Denken Sie daran, auf der Rechnung muss die vollständige Anschrift des Lieferanten bzw. des Kunden enthalten sein. Neben der fortlaufenden Rechnungsnummer ist auch die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Verkäufers notwendig. Bei Rechnungen unter 150 € gibt es Erleichterungen. Worauf es bei einer Rechnung ankommt und wie Sie diese sogar im Nachgang korrigieren können, erklären wir Ihnen in einer der nächsten Ausgaben.
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Ohne Rechnung haben Sie keinen Anspruch die Vorsteuer in der Umsatzsteuervoranmeldung zu berücksichtigen. Denken Sie daran, auf der Rechnung muss die vollständige Anschrift des Lieferanten bzw. des Kunden enthalten sein. Neben der fortlaufenden Rechnungsnummer ist auch die Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Verkäufers notwendig. Bei Rechnungen unter 150 € gibt es Erleichterungen. Worauf es bei einer Rechnung ankommt und wie Sie diese sogar im Nachgang korrigieren können, erklären wir Ihnen in einer der nächsten Ausgaben.