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topplus Zum Leserbrief: „Zulassungsdauer beschränken“, von Dr. H. Zschaler, top agrar 4/2019, Seite 8.

Keine Glyphosat-Rückstände in nachfolgender Ernte

Lesezeit: 1 Minuten

Dieser Leserbrief strotzt nur so vor Unwahrheiten. Glyphosat wird im Boden nicht gespeichert, sondern relativ schnell abgebaut. Sollte die nachfolgende Kultur den Wirkstoff aufnehmen, so stirbt sie ab oder wird zumindest gravierend in ihrem Wuchs beeinträchtigt. Keinesfalls können aber dadurch Rückstände ins spätere Erntegut gelangen.


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Deshalb findet man Rückstände nur in Früchten, bei denen die in Deutschland nur noch in Ausnahmefällen zugelassene Sikkation stattfand, oder durch Abdrift auf reife Früchte und somit unsachgemäße Anwendung. So fand das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bei vielen tausend Untersuchungen nur in 0,79% Rückstände. In der Regel weit unter dem Grenzwert.


Es war auch nicht die WHO, die Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend einstufte, sondern deren Unterorganisation IARC. Die WHO selbst teilt die Ansicht der JMPR, einer anderen Unterorganisation. Sie lautet: Nicht krebserregend bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. Völlig unverantwortlich ist auch der Verweis auf das angeblich zugelassene „Basta“. Dessen Wirkstoff Glufosinat und somit auch das Mittel ist in Europa schon seit 2016 verboten. Jochen Böhrer, 71397 Leutenbach, Baden-Württemberg

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