Die Bundesregierung will die Mautpflicht deutlich ausweiten. Sie soll ab Mitte 2018 nicht nur für alle Fahrten auf Autobahnen, sondern auch auf allen Bundesstraßen gelten. Für Landwirte sieht das derzeit in der Abstimmung befindliche Bundesfernstraßenmautgesetz jedoch wichtige Ausnahmen vor:
- Bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bleiben alle Transporte mit land- und forstwirtschaftlichen (lof) Maschinen mautfrei – und zwar unabhängig davon, ob sie gewerblich sind oder nicht.
- Fahrzeuge mit mehr als 40 km/h und mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse fallen immer unter die Mautpflicht, wenn sie grundsätzlich zur Güterbeförderung geeignet sind. Weil ein Traktor per Definition aber nicht grundsätzlich zur Güterbeförderung geeignet ist, gilt hier: Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h, greift die Mautpflicht erst, wenn der Transport gewerblich ist.