Ein Landwirt weidete mit seinen Rindern seit Jahren einige Gemeindeflächen ab. Die Gemeinde entzog ihm die Fläche, weil weder Pachtverträge auffindbar waren noch Pachtzins einging. Doch der Landwirt pochte vor Gericht auf das Gewohnheitsrecht und sah einen Anspruch auf einen Pachtvertrag zu ortsüblichen Bedingungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte sich auf die Seite der Gemeinde: Sie sei nicht verpflichtet, einen Pachtvertrag abzuschließen (Az.: 20 U 8/15).
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Ein Landwirt weidete mit seinen Rindern seit Jahren einige Gemeindeflächen ab. Die Gemeinde entzog ihm die Fläche, weil weder Pachtverträge auffindbar waren noch Pachtzins einging. Doch der Landwirt pochte vor Gericht auf das Gewohnheitsrecht und sah einen Anspruch auf einen Pachtvertrag zu ortsüblichen Bedingungen. Das Oberlandesgericht Frankfurt stellte sich auf die Seite der Gemeinde: Sie sei nicht verpflichtet, einen Pachtvertrag abzuschließen (Az.: 20 U 8/15).