Bald läuft die Frist ab: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) fordert von der Regierung, das Erbschaftsteuergesetz bis zum 30.6.16 zu überarbeiten. „Im Moment sieht es aber nicht danach aus, dass sich die Koalition bis dahin einigt“, so Steuerberater Ralf Stephany aus Bonn.
Versäumt der Gesetzgeber die Frist, bleiben die alten Regeln erhalten, teilte ein Sprecher des BVerfG mit. Bis zu einer Neuregelung müssen die Unternehmen das derzeit geltende Recht anwenden.
Steht die Hofübergabe an, rät Stephany zu Gelassenheit: „Verschlechterungen für die Land- und Forstwirtschaft sind so gut wie ausgeschlossen. Bei der Übergabe sollten zudem nicht die steuerlichen Regeln den Takt angeben. Übergeben Sie erst, wenn für Sie und Ihre Familie der richtige Zeitpunkt ist.“ Haben Sie die Hofnachfolge bereits in der Familie ausdiskutiert, bietet sich eine Übergabe immer zum Ende eines Wirtschaftsjahres an.