Wachsen auf einer Fläche mehr als 50% andere Pflanzenarten wie Schilf, Sträucher oder Bäume statt Gras oder Grünfutterpflanzen, ist die Fläche nicht beihilfefähig – selbst wenn sie beweidet wird. Ein solch überwiegender Bewuchs schließe die Beweidung aus. Die bleibe nur möglich, solange nur einzelne z.B. Bäume dort wachsen, so das OVG Niedersachsen (Az.: 10 LA 160/19) mit Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (s. top agrar 7/2019, S. 29).
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Wachsen auf einer Fläche mehr als 50% andere Pflanzenarten wie Schilf, Sträucher oder Bäume statt Gras oder Grünfutterpflanzen, ist die Fläche nicht beihilfefähig – selbst wenn sie beweidet wird. Ein solch überwiegender Bewuchs schließe die Beweidung aus. Die bleibe nur möglich, solange nur einzelne z.B. Bäume dort wachsen, so das OVG Niedersachsen (Az.: 10 LA 160/19) mit Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (s. top agrar 7/2019, S. 29).