Kommanditgesellschaften sollten sich schnellstmöglich im Transparenzregister eintragen. Sonst drohen Strafzahlungen.
Denn nach Auffassung des Bundesverwaltungsamtes müssen sich alle Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Personengesellschaften im Transparenzregister anmelden und z.B. angeben, wer an der Gesellschaft beteiligt ist, wer wie haftet und welche Pflichteinlagen geleistet hat. Bislang wurde davon ausgegangen, dass Personengesellschaften, bei denen eine natürliche Person voll haftet, von der Pflicht zum Registrieren ausgenommen sind.
Achtung: Offensichtlich machen sich Betrüger die Meldepflicht zunutze und bieten Landwirten an, den Eintrag gegen eine Gebühr für sie zu übernehmen. Den können Sie aber kostenlos selbst erledigen.
Sind Sie unsicher, was genau Sie angeben müssen, sollten Sie Ihren Anwalt fragen. Sie können sich online registrieren unter www.transparenzregister.de, weiß Bernhard Billermann aus Münster.
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Kommanditgesellschaften sollten sich schnellstmöglich im Transparenzregister eintragen. Sonst drohen Strafzahlungen.
Denn nach Auffassung des Bundesverwaltungsamtes müssen sich alle Kapitalgesellschaften, Stiftungen und Personengesellschaften im Transparenzregister anmelden und z.B. angeben, wer an der Gesellschaft beteiligt ist, wer wie haftet und welche Pflichteinlagen geleistet hat. Bislang wurde davon ausgegangen, dass Personengesellschaften, bei denen eine natürliche Person voll haftet, von der Pflicht zum Registrieren ausgenommen sind.
Achtung: Offensichtlich machen sich Betrüger die Meldepflicht zunutze und bieten Landwirten an, den Eintrag gegen eine Gebühr für sie zu übernehmen. Den können Sie aber kostenlos selbst erledigen.
Sind Sie unsicher, was genau Sie angeben müssen, sollten Sie Ihren Anwalt fragen. Sie können sich online registrieren unter www.transparenzregister.de, weiß Bernhard Billermann aus Münster.