Der Staat zahlt aufgrund der Corona-Pandemie 300 € für jedes Kind, das im Jahr 2020 für mindestens einen Monat kindergeldberechtig ist. Begünstigt sind auch Kinder, die im Kalenderjahr 2020 aus dem Kindergeldbezug herausfallen oder die erst später im Jahr z.B. im Dezember geboren werden, erklärt Ralf Stephany von der PARTA in Bonn.
Ausgezahlt wird der Bonus mit dem Kindergeld: in der Regel 200 € im September und 100 € im Oktober. In Ausnahmen nimmt die Familienkasse gesonderte Anweisungen vor.
Der Kinderbonus wird nicht auf Wohngeld sowie Kinderzuschlag angerechnet und auch nicht mit der Grundsicherung verrechnet. Wohl aber wird der Zuschuss bei der Einkommensteuer mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Die vollen 300 € bleiben z.B. verheirateten Eltern mit einem Kind nur erhalten, wenn diese nicht mehr als ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 67800 € haben. Ab einem Jahreseinkommen von etwa 85900 € entfällt der Vorteil durch den Kinderbonus komplett.
Übrigens: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich für 2020 und 2021 auf rund 4000 €.
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Der Staat zahlt aufgrund der Corona-Pandemie 300 € für jedes Kind, das im Jahr 2020 für mindestens einen Monat kindergeldberechtig ist. Begünstigt sind auch Kinder, die im Kalenderjahr 2020 aus dem Kindergeldbezug herausfallen oder die erst später im Jahr z.B. im Dezember geboren werden, erklärt Ralf Stephany von der PARTA in Bonn.
Ausgezahlt wird der Bonus mit dem Kindergeld: in der Regel 200 € im September und 100 € im Oktober. In Ausnahmen nimmt die Familienkasse gesonderte Anweisungen vor.
Der Kinderbonus wird nicht auf Wohngeld sowie Kinderzuschlag angerechnet und auch nicht mit der Grundsicherung verrechnet. Wohl aber wird der Zuschuss bei der Einkommensteuer mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Die vollen 300 € bleiben z.B. verheirateten Eltern mit einem Kind nur erhalten, wenn diese nicht mehr als ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 67800 € haben. Ab einem Jahreseinkommen von etwa 85900 € entfällt der Vorteil durch den Kinderbonus komplett.
Übrigens: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhöht sich für 2020 und 2021 auf rund 4000 €.