Arbeitszimmer: Wollen Sie ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich absetzen, dürfen Sie den Raum ausschließlich für berufliche Zwecke nutzen. Die Kosten einer Arbeitsecke im Wohnzimmer können Sie auch nicht anteilig geltend machen (BFH, GrS 1/14).
Mütterrente: Die seit 2014 geltende Regelung ist rechtens: Mütter, deren Kinder nach 1992 geboren wurden, dürfen eine Erziehungszeit von drei Jahren geltend machen. Für davor geborene Kinder sind es nur zwei Jahre (Landessozialgericht NRW, Az.: L 21 R 374/14).
Stundenzettel: Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer müssen, anders als in top agrar 2/2016, S.32 dargestellt, Stundenzettel unterschreiben.