Zu: „Bundestag streicht Hofabgabeklausel“, top agrar 1/2019, Seite 24.
Kleine Ergänzung
Lesezeit: 1 Minuten
Zu der Meldung zur Hofabgabeklausel haben wir noch eine kleine Ergänzung:
Nach der Abschaffung der Hofabgabeklausel gilt: Wer regulär oder vorzeitig Rente von der Alterskasse beziehen will, muss den Hof rückwirkend ab dem 1.9.2018 nicht mehr abgeben. Das gilt auch für den Bezug von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.
Die top-agrar Redaktion
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Zu der Meldung zur Hofabgabeklausel haben wir noch eine kleine Ergänzung:
Nach der Abschaffung der Hofabgabeklausel gilt: Wer regulär oder vorzeitig Rente von der Alterskasse beziehen will, muss den Hof rückwirkend ab dem 1.9.2018 nicht mehr abgeben. Das gilt auch für den Bezug von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.