Klimaschutzgesetz: Auch Landwirtschaft muss bis 2040 mehr CO2 einsparen
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Das Bundeskabinett hat Mitte Mai ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Ende April die ursprünglichen Klimaziele der Regierung als verfassungswidrig eingestuft hatte. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen zur Verschärfung der Klimaziele, ist das Klimaschutzgesetz jedoch beim Sektor Landwirtschaft nun doch moderater ausgefallen.
Ursprünglich sollte die Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 eine Reduktion auf 54 Mio. t CO2-Äquivalente schaffen. Nun sind es noch 56 Mio. t CO2-Äquivalente, die der Sektor Landwirtschaft 2030 wird ausstoßen dürfen. Das Ziel für 2040, einen Ausstoß von nur noch 40 Mio. t CO2-Äquivalenten für die Landwirtschaft, hat die Bundesregierung ganz gestrichen. Stattdessen steht im Gesetz für 2040 ein allgemeines Minderungsziel für ganz Deutschland über alle Sektoren hinweg von minus 88% CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990. Geblieben ist im Gesetzentwurf, dass die Landwirtschaft doppelt gefordert ist, bei der CO2-Einsparung und bei der zusätzlichen CO2-Speicherung. Das Vorhaben im Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft bis zum Jahr 2045 eine Speicherleistung von mindestens 40 Mio. t CO2-Äquivalente als CO2-Senke zu erreichen, ist im nun beschlossenen Klimaschutzgesetz enthalten geblieben. Die Kabinettsbeschlüsse sind jedoch nur der erste Teil, der auch noch durch den Bundestag muss. Auch mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen, steht noch nicht im Gesetz. Die Bundesregierung beschloss jedoch, parallel zum Klimaschutzgesetz, in den nächsten Wochen ein Sofortprogramm mit Weichenstellungen für das neue Ziel vornehmen zu wollen. Agrarministerin Klöckner pochte vor allem auf eine Honorierung für die CO2-Speicherung.
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Das Bundeskabinett hat Mitte Mai ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet. Damit reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das Ende April die ursprünglichen Klimaziele der Regierung als verfassungswidrig eingestuft hatte. Im Vergleich zu den ersten Entwürfen zur Verschärfung der Klimaziele, ist das Klimaschutzgesetz jedoch beim Sektor Landwirtschaft nun doch moderater ausgefallen.
Ursprünglich sollte die Landwirtschaft bis zum Jahr 2030 eine Reduktion auf 54 Mio. t CO2-Äquivalente schaffen. Nun sind es noch 56 Mio. t CO2-Äquivalente, die der Sektor Landwirtschaft 2030 wird ausstoßen dürfen. Das Ziel für 2040, einen Ausstoß von nur noch 40 Mio. t CO2-Äquivalenten für die Landwirtschaft, hat die Bundesregierung ganz gestrichen. Stattdessen steht im Gesetz für 2040 ein allgemeines Minderungsziel für ganz Deutschland über alle Sektoren hinweg von minus 88% CO2-Ausstoß im Vergleich zu 1990. Geblieben ist im Gesetzentwurf, dass die Landwirtschaft doppelt gefordert ist, bei der CO2-Einsparung und bei der zusätzlichen CO2-Speicherung. Das Vorhaben im Sektor Landnutzung und Forstwirtschaft bis zum Jahr 2045 eine Speicherleistung von mindestens 40 Mio. t CO2-Äquivalente als CO2-Senke zu erreichen, ist im nun beschlossenen Klimaschutzgesetz enthalten geblieben. Die Kabinettsbeschlüsse sind jedoch nur der erste Teil, der auch noch durch den Bundestag muss. Auch mit welchen Maßnahmen diese Ziele erreicht werden sollen, steht noch nicht im Gesetz. Die Bundesregierung beschloss jedoch, parallel zum Klimaschutzgesetz, in den nächsten Wochen ein Sofortprogramm mit Weichenstellungen für das neue Ziel vornehmen zu wollen. Agrarministerin Klöckner pochte vor allem auf eine Honorierung für die CO2-Speicherung.