Ein großer Teil der Jägerschaft hat die Notwendigkeit einer drastischen Bestandsreduzierung von Schwarzwild noch nicht erkannt und wohl auch nicht zum Ziel. Wie bei anderen Schalenwildarten muss der Eingriff bei den geschlechtsreifen weiblichen Stücken erfolgen. Das ist der Hauptmechanismus zur Bestandsregulierung!
In gemeinschaftlichen Jagdbezirken ist das Jagdrecht Eigentum der Jagdgenossen, zum großen Teil Land- und Forstwirte. Die müssten doch in der Lage sein, den Jagdausübungsberechtigten klare Pachtbedingungen zu machen. Jagdausübungsberechtigte die das nicht mittragen, sind wohl nicht die richtigen. Bei den unerträglichen Wildschäden und dem drohenden Ausbruch der ASP darf es ein „weiter so wie bisher“ einfach nicht geben. Konsequentes Handeln ist längst überfällig.
Hubert Dörmbach, 51588 Wipperfürth, Nordrhein-Westfalen