Gebühren, die Sie Ihrer Bank für die Bearbeitung Ihres Geschäftskredites gezahlt haben, können Sie nur zurückverlangen, wenn Sie den Kredit innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben.
Erst kürzlich hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass es nicht rechtens ist, wenn Banken bei Betriebskrediten Bearbeitungsgebühren in Rechnung stellen. In dem Urteil wird auch klargestellt, wann die Ansprüche verjähren: Bis Ende 2017 können Sie noch die Gebühren zurückverlangen, die nach dem 1.1.2014 entstanden sind. Ansprüche vor diesem Zeitpunkt sind verjährt.
„Lassen Sie sich von der Bank nicht hinhalten, wenn Sie noch Gebühren aus 2014 geltend machen wollen. Gehen Sie am besten mit einem Anwalt dagegen vor und erheben Sie notfalls bis Jahresende Klage“, rät Rechtsanwältin Ingrid Kühnau aus Köln. Mit einem einfachen Rückforderungsschreiben unterbrechen Sie die Verjährung hingegen nicht (Az.: XI ZR 562/15, siehe auch top agrar 8/2017, Seite 22).
Übrigens: Gebühren bei Förderdarlehen von der KfW oder Rentenbank können Sie leider nicht zurückverlangen. Lesen Sie dazu in diesem Heft den Beitrag auf Seite 12.