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Kreditwiderruf?

Lesezeit: 3 Minuten

Haben Sie zwischen 2002 und 2010 einen Verbraucherkredit z.B. zur Finanzierung Ihres Wohnhauses abgeschlossen? Dann ist die Widerrufsbelehrung im Vertrag wahrscheinlich fehlerhaft. Denn das ist sie bei 80 bis 90% der damals geschlossenen Verträge, schätzt die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Konsequenz: Sie können den Vertrag noch heute widerrufen. Und das lohnt oft: Mehrere Tausend Euro sind laut Finanztest drin, wenn Sie z.B. einen alten Vertrag rückabwickeln und für die Restschuld ein neues Darlehen abschließen. Aber beeilen Sie sich! Denn Widerrufe aufgrund solcher fehlerhafter Belehrungen sind nur noch bis zum 21.6.16 möglich, wie jetzt der Bundestag entschied, berichtet Rechtsanwältin Ingrid Kühnau aus Köln.


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Der Hintergrund: Seit 2002 können Verbraucher Kredite innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Darüber muss die Bank im Vertrag aufklären. Wie genau, klärte der Bundesgerichtshof 2010. Viele ältere Belehrungen waren somit falsch, die Widerrufsfrist begann nie zu laufen. Aber auch Landwirte, die als Unternehmer z.B. den Stall per Kredit finanzierten, haben Chancen. Vielfach gaben die Banken nämlich die gleichen Formulare aus, die sie für Verbraucher verwendeten. Wird der Kredit im Vertrag aber als „Verbraucherdarlehen“ bezeichnet, kann bei falscher Belehrung auch für Unternehmer die Frist weiterlaufen.


Selbst nach Umschuldung, Tilgung oder sonstiger Abwicklung ist ein Widerruf möglich. Gelingt der, muss die Bank Ihnen gezahlte Zinsen erstatten, während Sie einen womöglich deutlich niedrigeren marktüblichen Zins für die Nutzung des Geldes zahlen. Zudem muss die Bank Ihnen eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung erstatten. Laut Finanztest kommen so oft 30000 € und mehr an Erstattung zusammen.


Auch der Widerruf eines laufenden Vertrages kann lohnen. Ein Beispiel: Bei einer Restschuld von 100000 € und einer Monatsrate von 800 € verringert sich Ihre Restschuld nach fünf Jahren um ca. 12000 €, wenn Sie den Vertrag widerrufen und ab sofort 1,2 statt 4,5% Zinsen zahlen. Aber: Bevor Sie einen laufenden Kredit widerrufen, sollten Sie sich unbedingt um eine Finanzierung der Restschuld kümmern. Brauchen Sie dafür einen neuen Kredit, den Ihre jetzige Bank verweigert, müssen Sie sich diesen woanders sichern. Das wird schwierig, sollte ihre Bank die Sicherheiten nicht herausgeben – was sie darf, solange die Finanzierung läuft.


Vergessen Sie zudem nicht, dass Sie auch in Zukunft noch auf ihre Hausbank angewiesen sind. Einfach einen „harschen“ Widerruf abzuschicken, ist sicher der falsche Weg. Besser, Sie nehmen den Widerruf mit zu einem persönlichen Gespräch in der Bank. Dabei sollten Sie klarstellen, dass Sie Ihre Rechte kennen und versuchen, sich z.B. auf eine Umschuldung zu günstigeren Konditionen und/oder eine angemessene Entschädigung zu einigen.


Tipp: Lassen Sie Ihren Vertrag vom Anwalt oder z.B. der Verbraucherzentrale Hamburg für 70 € prüfen, um zu klären, ob ein Widerruf möglich ist.

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