Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Kreiselmäher verletzt Fußgänger

Lesezeit: 1 Minuten

Beim Mähen einer Wiese verletzte ein wegfliegender Stein einen 50 m entfernt stehenden Mann schwer am Auge. Die Klage auf mindestens 12000 € Schadenersatz wies das Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz ab. Die Verletzung sei nicht spezifisch „durch den Betrieb eines Fahrzeugs“ verursacht, da die Zugmaschine als Arbeitsmaschine auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche im Einsatz war. Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuges sei daher nicht zu belangen. Auch habe der Landwirt nicht schuldhaft gehandelt, so Rechtsanwalt Andreas Dehne aus Elze. Bei einem Abstand von 50 m hätte er davon ausgehen dürfen, dass sich der Geschädigte außerhalb des Gefahrenkreises aufhalte. Der Landwirt müsse für die Verletzung deshalb nicht einstehen. Hier habe sich bedauerlicherweise das allgemeine Lebensrisiko des Klägers verwirklicht (Az.: 1 U 155/18).

Die Redaktion empfiehlt

top + top informiert ins Frühjahr

3 Monate top agrar Digital + gratis Wintermützen-Set + Gewinnchance für 19,80 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.