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Kurswende in der Schweinehaltung: Das sagen die Bauern

Lesezeit: 3 Minuten

Der Bundesrat hat die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung novelliert, der Bundestag die Regierung zur Umsetzung der Borchert-Pläne aufgefordert. top agrar hat mit Schweinehaltern, Beratern und Verbänden über die Folgen gesprochen.


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So viel ist sicher: Durch die vom Bundesrat Anfang Juli beschlossene Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) steht die Veredlung in Deutschland vor einem tief greifenden Umbauprozess. Betroffen sind vor allem die Ferkelerzeuger.


Gruppenhaltung im Deckstall


Der Bundesrat hat mehrheitlich für die Einführung der Gruppenhaltung im Deckzentrum gestimmt. Künftig müssen Jungsauen und Sauen vom Absetzen bis zur Besamung in Gruppen gehalten werden. In diesem Zeitraum muss eine uneingeschränkt nutzbare Bodenfläche von 5 m2 pro Sau zur Verfügung stehen. Nach der Erstbelegung reichen je nach Gruppengröße dann 2,05 bis 2,25 m2 je Sau aus. Die Sauen sind unmittelbar nach jeder (!) Belegung wieder in die Gruppe zu stallen.


Kastenstände dürfen nur dann weiter genutzt werden, wenn die Sauen beim Ausstrecken der Beine an kein bauliches Hindernis stoßen. In acht Jahren wird der Kastenstand dann verboten. Bereits in drei Jahren muss ein Umbaukonzept vorliegen, nach fünf Jahren muss der Bauantrag genehmigt sein.


Auch im Abferkelbereich stehen Änderungen an. Jede Abferkelbucht muss künftig 6,5 m² groß sein, und die Sauen dürfen um den Geburtszeitpunkt herum maximal fünf Tage fixiert werden. Für die Saugferkel ist ein separater, geschützter Liegebereich zu schaffen. Die Umbaumaßnahmen müssen in spätestens 15 Jahren abgeschlossen sein. Bereits nach zwölf Jahren müssen Umbaukonzept und Bauantrag vorliegen.


Folgende Änderungen betreffen alle Schweinehalter, also auch die Mäster:


  • Schweinen muss jederzeit Zugang zu organischem und faserreichen Beschäftigungsmaterial wie zum Beispiel Heu, Stroh oder Sägespänen gewährt werden.
  • Bei der Fütterung wird nur noch zwischen rationierter Fütterung mit einem Tier-Fressplatzverhältnis von 1:1 und ad libitum Fütterung mit einem maximalen Tier-Fressplatzverhältnis von 4:1 unterschieden.
  • Bislang durften Höchstwerte bei Schadgaskonzentrationen nicht dauerhaft überschritten sein. Nun entfällt das Wort „dauerhaft“.
  • In abgedeckten Liegebereichen reichen künftig 40 Lux.


Borchert-Plan kommt


Parallel zur Novelle der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat der Bundestag beschlossen, dass die Empfehlungen der Borchert-Kommission zeitnah umgesetzt werden müssen. Die Empfehlungen des Expertengremiums sollen als Grundlage für die Neuausrichtung der Nutztierhaltung in Deutschland herangezogen werden. Zunächst wird der Umbau der Schweinehaltung angestrebt, später folgen der Rinder- und der Geflügelsektor.


Der Borchert-Plan integriert das vom Bundeslandwirtschaftsministerium erarbeitete Tierwohllabel. Dieses soll zunächst freiwillig sein und ab 2025 dann EU-weit verpflichtend gelten. Mindestens 50% der Schweinehaltung sollen in spätestens fünf Jahren durch Fördermaßnahmen in Stufe1 des Tierwohllabels (mehr Platz, Beschäftigungsmaterial usw.) gehoben werden. Ab 2030 soll die Stufe 1 dann der neue gesetzliche Standard sein.


Laut dem Beschluss des Bundestages muss die Bundesregierung dem Parlament noch in dieser Legislaturperiode eine Umsetzungsstrategie mit konkreten Finanzierungsvorschlägen und Empfehlungen zum Stallbau der Zukunft vorlegen. Experten rechnen mit Kosten von 1 bis 2 Mrd. €, allein für den Abferkelbereich.


Hinsichtlich der Finanzierung spricht sich die Borchert-Kommission für eine mengenbezogene Verbrauchssteuer auf tierische Produkte aus. Im Gespräch sind derzeit 40 Cent je kg Fleisch, 2 Cent pro kg Milch und 15 Cent pro kg Käse und Butter.


Für die Nutztierhalter bricht mit den jetzt getroffenen politischen Beschlüssen eine neue Zeitrechnung an. Am stärksten betroffen sind im ersten Schritt die Schweinehalter. top agrar hat bei Ferkelerzeugern, Beratern und Verbänden nachgefragt, wie sie die Zukunftschancen einschätzen.


marcus.arden@topagrar.com

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