IBAN-Nummer: Für Überweisungen akzeptieren die Banken ab Februar 2016 nur noch die IBAN-Nummer.
Auskunft von Dritten: Befragt die Finanzbehörde Ihre Geschäftspartner, ohne vorab mit Ihnen das Gespräch gesucht zu haben, ist dies nicht rechtens (Bundesfinanzhof Az.: X R 4/14).
Bürgerwindparks: Einnahmen aus Kapitalbeteiligungen an Bürgerwindparks sind, anders als in top agrar 1/2016 S. 53 dargestellt, krankenkassenpflichtig. Denn mit einer Beteiligung wird ein Landwirt i.d.R. Gesellschafter und damit unterliegen die Einnahmen aus der Windkraftbeteiligung wie auch z. B. Einkünfte aus Photovoltaikanlagen der Krankenversicherungspflicht.