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Bürgerwindparks: Einnahmen aus Kapitalbeteiligungen an Bürgerwindparks sind, anders als in top agrar 1/2016 S. 53 dargestellt, krankenkassenpflichtig. Denn mit einer Beteiligung wird ein Landwirt i.d.R. Gesellschafter und damit unterliegen die Einnahmen aus der Windkraftbeteiligung wie auch z. B. Einkünfte aus Photovoltaikanlagen der Krankenversicherungspflicht.

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