Gute Nachrichten für alle Biogaserzeuger, die ihre Anlage vor dem 1.1.2012 in Betrieb genommen haben: Der Kraft-Wärme-Kopplungsbonus (KWK-Bonus) ist Bestandteil der Marktprämie und damit von der Umsatzsteuer befreit. In einer Verfügung vertrat das Bayerische Landesamt für Steuern bislang eine gegenteilige Auffassung, hat diese nun aber wieder aufgehoben. Sie müssen daher nicht mit Nachzahlungen rechnen und auch die laufenden Betriebsprüfungen, die wegen dieser offenen Frage aufgeschoben wurden, können ebenso wie laufende Einspruchsverfahren nun abgeschlossen werden. Steuerberater Daniel Scherf, LBD Landw. Buchführungdienst GmbH, Kulmbach
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Gute Nachrichten für alle Biogaserzeuger, die ihre Anlage vor dem 1.1.2012 in Betrieb genommen haben: Der Kraft-Wärme-Kopplungsbonus (KWK-Bonus) ist Bestandteil der Marktprämie und damit von der Umsatzsteuer befreit. In einer Verfügung vertrat das Bayerische Landesamt für Steuern bislang eine gegenteilige Auffassung, hat diese nun aber wieder aufgehoben. Sie müssen daher nicht mit Nachzahlungen rechnen und auch die laufenden Betriebsprüfungen, die wegen dieser offenen Frage aufgeschoben wurden, können ebenso wie laufende Einspruchsverfahren nun abgeschlossen werden. Steuerberater Daniel Scherf, LBD Landw. Buchführungdienst GmbH, Kulmbach