Trotz wiederholter Verstöße gegen die Cross-Compliance-Regeln ist ein Landwirt aus dem Raum Aachen mit einem blauen Auge davon gekommen. Er hatte sowohl 2013 als auch 2014 gegen die Registrierungsauflagen bei Rindern verstoßen. Die zuständige Behörde kürzte ihm daher in beiden Fällen die Betriebsprämie. Allerdings für das Jahr 2013 um 50% und für 2014 – trotz des wiederholten Fehlers – nur um 20%.
Im Mai 2015 erhielt der Betriebsleiter wieder Post. Der Bescheid für 2014 sei fehlerhaft. Die Kürzung hätte sogar 70% betragen müssen. Die Behörde verlangte daher den zu viel ausgezahlten Betrag zurück. Der Fall landete vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Die Richter entschieden: Der Landwirt sei nicht verpflichtet gewesen, den Fehler zu erkennen und dürfe das Geld behalten. Schließlich können er nicht wissen, wie stark die Behörde eine Prämie kürzen müsse, wenn ein und derselbe Fehler zweimal begangen werde (Verwaltungsgericht Aachen, Az.: 7 K 1167/15).