Ziehen Sie per Lastschrift Geld ein, müssen Sie Ihr Lastschriftverfahren bis zum 1. Februar 2014 umstellen. Dies betrifft auch Landwirte, z. B. verwenden Vermieter oder Betreiber von Biogasanlagen, die ihre Abwärme an Haushalte verkaufen, Lastschriften. Ebenso Direktvermarkter, die regelmäßig z. B. Gemüsekisten an Haushalte liefern. Sie sollten sich an Ihre Bank wenden, um sich über alle nötigen Schritte zu informieren.
Dabei müssen Sie als erstes eine Gläubiger-Identifikationsnummer (ID) beantragen. Das geht über die Internetseite der Deutschen Bundesbank (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Die ID bekommen Sie dann per Email geschickt und müssen diese Ihrer Bank mitteilen.
Statt Einzugsermächtigungen gibt es jetzt Lastschriftmandate. Diese sind mit den alten Formularen vergleichbar, stellen damit die Erlaubnis zur Abbuchung dar. Neben Ihrer Gläubiger-ID müssen Sie darauf eine Mandatsreferenz angeben. Das ist eine frei wählbare Nummer, z. B. die Rechnungs- oder Kundennummer.
Bestehende schriftliche Einzugsermächtigungen können Sie in Lastschriftmandate umwandeln. Dafür müssen Sie demjenigen, von dem Sie Geld einziehen, Umstellungstermin, Gläubiger-ID sowie Mandatsreferenz schriftlich mitteilen.
Achtung: Immer, wenn Sie künftig Geld einziehen, müssen Sie spätestens 14 Tage vorher angeben, welchen Betrag Sie an welchem Tag abbuchen werden. Die Alternative: Sie kündigen die regelmäßige Abbuchung generell an. Zum Beispiel könnten Sie Ihrem Mieter – zusammen mit der Benachrichtigung über die Umstellung der Einzugsermächtigung auf das Lastschriftmandat – mitteilen, dass Sie die Miete immer am ersten Werktag im Monat abbuchen werden.
Wichtig: Sie können Lastschriften zukünftig nicht mehr als Beleg bei Ihrer Bank einreichen, sondern nur noch elek-tronisch über einen Online-Banking-Zugang. Das sollten Sie spätestens 6 Tage vor Fälligkeit der Lastschrift tun.