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Liquiditäts-Hilfen: Nicht jeder erhält einen Zuschuss

Lesezeit: 2 Minuten

Landwirte mit finanziellen Engpässen können zinsgünstige Darlehen von der Rentenbank und Zuschüsse von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Mittlerweile stellt sich heraus: Von den Zuschüssen werden womöglich nicht alle Betriebe profitieren, die unter der Preiskrise leiden. Das Hilfsprogramm besteht aus zwei Teilen:


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  • Einem zinsgünstigen Kredit der Rentenbank, wahlweise mit vier bis sechs Jahren Laufzeit (mindestens ein tilgungsfreies Jahr) und
  • einem Zuschuss aus EU-Mitteln von 10 % auf die Darlehenssumme. Dieser Betrag ist auf 10 000 € pro Betrieb gedeckelt.


Anspruch auf die Darlehen haben Landwirte, deren Erlöse gegenüber dem Vorjahr um 30 % gesunken sind. Diese Hürde dürfte für die meisten Betriebe kein Problem darstellen. Schwieriger wird es hingegen, sich den Zuschuss zu sichern, den die Betriebe noch bis zum 18. Dezember beantragen können. Dazu müssen die Betriebe nämlich einen Rückgang der Verkaufspreise von 19 % nachweisen. Für Fleischerzeuger ist der mittlere Erzeugerpreis aus den ersten drei Quartalen in 2013 im Vergleich zu dem aus diesem Jahr entscheidend. Für Milchviehhalter werden die Preise im zweiten Quartal dieses Jahres mit denen aus dem zweiten Quartal in 2014 verglichen.


Die Zuschüsse werden unter diesen Bedingungen vor allem Milchvieh- und Sauenhaltern zugute kommen, schätzen Experten. Für Schweinemäster ist das schwierig. Das legt ein Blick auf die Entwicklung des Vereinigungspreises nahe: In 2013 zahlten die Schlachthöfe im Mittel der ersten drei Quartale 1,71 €/kg, in 2015 waren es 1,41 €. Das ist ein Einbruch von 17,5 % und damit zu wenig, um den Zuschuss zu erhalten. Dass die Schlachtpreise im vierten Quartal dieses Jahres erneut gesunken sind, spielt dabei keine Rolle.


Die Details zu den Krediten und Zuschüssen finden Sie im Übrigen hier: www.ble.de


top agrar meint: Sauen- und Milchviehhalter waren in den vergangenen Monaten stärker von der Preiskrise betroffen als Schweinemäster. Allerdings sinken die Notierungen für Mastschweine erneut, die Betriebe geraten zunehmend unter Druck. Wenn bis zum 18. Dezember die Zuschüsse nicht in voller Höhe in Anspruch genommen werden, sollte die Regierung die verbleibenden Gelder auch diesen Betrieben zukommen lassen. Das wäre mehr als fair.

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