Anfang des Jahres hat die LKK ihre Beiträge für landwirtschaftliche Unternehmer kräftig erhöht (top agrar 2/2019, S.25). Teilweise müssen die Landwirte mehrere hundert Euro im Jahr mehr an LKK-Beiträgen berappen als bislang. Gerade nach dem Dürresommer und teils angeschlagener Liquidität empfinden die Landwirte dies verständlicherweise als Zumutung! Die LKK hat aber durchaus ihre Gründe dafür, das verlautet auch aus unabhängigen Fachkreisen:
Die Leistungen und Kosten für Krankheit und Pflege steigen, u.a. für den Mehrbedarf bei der Betriebs- und Haushaltshilfe, für häusliche Krankenpflege und die verbesserten Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Mitglieder werden weniger sowie tendenziell älter und damit, zumindest statistisch gesehen, kränker.
Der Höchstbeitrag für Unternehmer ist per Gesetz an den jährlich steigenden Höchstbeitrag in der allgemeinen Krankenversicherung gekoppelt.
In der LKK gibt es keine kontinuierlichen Beitragssteigerungen durch Lohn- und Gehaltserhöhungen, wie dies in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.
Übrigens: Die Mehrkosten der landwirtschaftlichen Sozialversicherung durch die Abschaffung der Hofabgabeklausel wird der Bund tragen, die Versicherten der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bzw. die Steuerzahler werden nicht damit belastet.
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Anfang des Jahres hat die LKK ihre Beiträge für landwirtschaftliche Unternehmer kräftig erhöht (top agrar 2/2019, S.25). Teilweise müssen die Landwirte mehrere hundert Euro im Jahr mehr an LKK-Beiträgen berappen als bislang. Gerade nach dem Dürresommer und teils angeschlagener Liquidität empfinden die Landwirte dies verständlicherweise als Zumutung! Die LKK hat aber durchaus ihre Gründe dafür, das verlautet auch aus unabhängigen Fachkreisen:
Die Leistungen und Kosten für Krankheit und Pflege steigen, u.a. für den Mehrbedarf bei der Betriebs- und Haushaltshilfe, für häusliche Krankenpflege und die verbesserten Leistungen der Pflegeversicherung.
Die Mitglieder werden weniger sowie tendenziell älter und damit, zumindest statistisch gesehen, kränker.
Der Höchstbeitrag für Unternehmer ist per Gesetz an den jährlich steigenden Höchstbeitrag in der allgemeinen Krankenversicherung gekoppelt.
In der LKK gibt es keine kontinuierlichen Beitragssteigerungen durch Lohn- und Gehaltserhöhungen, wie dies in der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist.
Übrigens: Die Mehrkosten der landwirtschaftlichen Sozialversicherung durch die Abschaffung der Hofabgabeklausel wird der Bund tragen, die Versicherten der landwirtschaftlichen Sozialversicherung bzw. die Steuerzahler werden nicht damit belastet.