Im April und Mai können 80000 Erntehelfer (40000 /Monat) per Flugzeug einreisen. Das hat der Deutsche Bauernverband mit den zuständigen Bundesministerien verhandelt. Dafür müssen Betriebe und Saisonkräfte strenge Regeln bei Einreise, Unterbringung und Arbeitsabläufen einhalten, u.a. eine 14-tägige „Quarantäne“ für Neuanreisende. In dieser Zeit dürfen sie nur getrennt von den anderen Mitarbeitern wohnen und arbeiten. Die Anmeldung der Einreise nehmen Betriebe über ein Online-Portal vor: https://saisonarbeit2020.bauernverband.de/. Das wichtigste dazu:
Den Flug zu einem von sieben Flughäfen organisieren Sie selbst bzw. über einen Verband. Chartergesellschaften bieten spezielle Flüge an. Möglich sind Gruppen- und Einzelbuchungen.
Nach Buchung müssen Sie die Einreise im Portal anmelden. Änderungen sind bis 12 Uhr des Vortages der Einreise möglich. Sie benötigen Flugnummer, Daten von Arbeitgeber und -nehmer sowie die schriftliche Einwilligung der Aushilfen zur Datenverarbeitung.
Zur Einreise benötigten Saisonkräfte gültige Ausweispapiere und den Nachweis über die Beschäftigungsaufnahme.
Am Flughafen müssen die Betriebe bzw. die beauftragte Stelle eine standardisierte Gesundheitsprüfung für die Saisonkräfte organisieren. Oft kann diese mit dem Flug gebucht werden.
Betriebe müssen Saisonkräfte selbst vom Flughafen abholen und direkt zum Betrieb fahren. Sie können dafür auch einen Dienstleister beauftragen. Es ist aber keine „Sammelbeförderung“ von Saisonkräften mehrerer Betriebe gestattet.
Im Betrieb müssen sich alle Mitarbeiter an die strengen Infektionsschutzregeln halten. Fertigen Sie Pläne/Dokumentationen an. Rechnen Sie mit Kontrollen des Gesundheitsamtes.
Ein Tipp von Nicole Spieß, Deutscher Bauernverband: Das Konzeptpapier von BMEL und BMI gibt nur die Mindeststandards zum Infektionsschutz vor. Bitte informieren Sie sich beim örtlichen Gesundheitsamt über evtl. regional strengere Regelungen.
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Im April und Mai können 80000 Erntehelfer (40000 /Monat) per Flugzeug einreisen. Das hat der Deutsche Bauernverband mit den zuständigen Bundesministerien verhandelt. Dafür müssen Betriebe und Saisonkräfte strenge Regeln bei Einreise, Unterbringung und Arbeitsabläufen einhalten, u.a. eine 14-tägige „Quarantäne“ für Neuanreisende. In dieser Zeit dürfen sie nur getrennt von den anderen Mitarbeitern wohnen und arbeiten. Die Anmeldung der Einreise nehmen Betriebe über ein Online-Portal vor: https://saisonarbeit2020.bauernverband.de/. Das wichtigste dazu:
Den Flug zu einem von sieben Flughäfen organisieren Sie selbst bzw. über einen Verband. Chartergesellschaften bieten spezielle Flüge an. Möglich sind Gruppen- und Einzelbuchungen.
Nach Buchung müssen Sie die Einreise im Portal anmelden. Änderungen sind bis 12 Uhr des Vortages der Einreise möglich. Sie benötigen Flugnummer, Daten von Arbeitgeber und -nehmer sowie die schriftliche Einwilligung der Aushilfen zur Datenverarbeitung.
Zur Einreise benötigten Saisonkräfte gültige Ausweispapiere und den Nachweis über die Beschäftigungsaufnahme.
Am Flughafen müssen die Betriebe bzw. die beauftragte Stelle eine standardisierte Gesundheitsprüfung für die Saisonkräfte organisieren. Oft kann diese mit dem Flug gebucht werden.
Betriebe müssen Saisonkräfte selbst vom Flughafen abholen und direkt zum Betrieb fahren. Sie können dafür auch einen Dienstleister beauftragen. Es ist aber keine „Sammelbeförderung“ von Saisonkräften mehrerer Betriebe gestattet.
Im Betrieb müssen sich alle Mitarbeiter an die strengen Infektionsschutzregeln halten. Fertigen Sie Pläne/Dokumentationen an. Rechnen Sie mit Kontrollen des Gesundheitsamtes.
Ein Tipp von Nicole Spieß, Deutscher Bauernverband: Das Konzeptpapier von BMEL und BMI gibt nur die Mindeststandards zum Infektionsschutz vor. Bitte informieren Sie sich beim örtlichen Gesundheitsamt über evtl. regional strengere Regelungen.