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Luftbrücke für osteuropäische Saisonkräfte

Lesezeit: 2 Minuten

Im April und Mai können 80000 Erntehelfer (40000 /Monat) per Flugzeug einreisen. Das hat der Deutsche Bauernverband mit den zuständigen Bundesministerien verhandelt. Dafür müssen Betriebe und Saisonkräfte strenge Regeln bei Einreise, Unterbringung und Arbeitsabläufen einhalten, u.a. eine 14-tägige „Quarantäne“ für Neuanreisende. In dieser Zeit dürfen sie nur getrennt von den anderen Mitarbeitern wohnen und arbeiten. Die Anmeldung der Einreise nehmen Betriebe über ein Online-Portal vor: https://saisonarbeit2020.bauernverband.de/. Das wichtigste dazu:


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  • Den Flug zu einem von sieben Flughäfen organisieren Sie selbst bzw. über einen Verband. Chartergesellschaften bieten spezielle Flüge an. Möglich sind Gruppen- und Einzelbuchungen.
  • Nach Buchung müssen Sie die Einreise im Portal anmelden. Änderungen sind bis 12 Uhr des Vortages der Einreise möglich. Sie benötigen Flugnummer, Daten von Arbeitgeber und -nehmer sowie die schriftliche Einwilligung der Aushilfen zur Datenverarbeitung.
  • Zur Einreise benötigten Saisonkräfte gültige Ausweispapiere und den Nachweis über die Beschäftigungsaufnahme.
  • Am Flughafen müssen die Betriebe bzw. die beauftragte Stelle eine standardisierte Gesundheitsprüfung für die Saisonkräfte organisieren. Oft kann diese mit dem Flug gebucht werden.
  • Betriebe müssen Saisonkräfte selbst vom Flughafen abholen und direkt zum Betrieb fahren. Sie können dafür auch einen Dienstleister beauftragen. Es ist aber keine „Sammelbeförderung“ von Saisonkräften mehrerer Betriebe gestattet.
  • Im Betrieb müssen sich alle Mitarbeiter an die strengen Infektionsschutzregeln halten. Fertigen Sie Pläne/Dokumentationen an. Rechnen Sie mit Kontrollen des Gesundheitsamtes.
  • Ein Tipp von Nicole Spieß, Deutscher Bauernverband: Das Konzeptpapier von BMEL und BMI gibt nur die Mindeststandards zum Infektionsschutz vor. Bitte informieren Sie sich beim örtlichen Gesundheitsamt über evtl. regional strengere Regelungen.

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