Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

topplus Aus dem Heft

Mann wusste nichts von privater Pflegeversicherung

Lesezeit: 1 Minuten

Eine Frau erlitt einen schweren Schlaganfall und wurde pflegebedürftig. Dass sie eine private Pflegetagegeldversicherung hat, wusste der Ehemann zunächst nicht. Er meldete den Versicherungsfall deshalb erst nach 21 Monaten. Wegen der verspäteten Meldung verweigerte die Versicherung die Leistung. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied zugunsten der Versicherungsnehmerin (Az.: 7 U 36/19).


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Richter kamen zu dem Schluss, dass der Ehemann die verspätete Meldung nicht verschuldet habe. Deshalb müsse die Versicherung auch rückwirkend zahlen – so sähen es die Versicherungsbedingen für unverschuldet verspätete Meldungen vor.


Der Ehemann habe nichts von der Police wissen können, da seine Frau ihn im Versicherungsfall nicht mehr informieren konnte. Sie habe ihn auch nicht vorab über den Versicherungsvertrag informieren müssen. Auch die regelmäßigen Kontoabbuchungen seien kein Grund, dass der Ehemann hätte Kenntnis haben müssen – zumal der Buchungstext nur das Stichwort „Versicherungsvertrag“ enthielt, aber kein Hinweis zur Art der Versicherung.

Die Redaktion empfiehlt

top + top informiert ins Frühjahr

3 Monate top agrar Digital + gratis Wintermützen-Set + Gewinnchance für 19,80 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.