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topplus Vorsteuerkorrektur

Maschinen, Ställe, Ernte

Lesezeit: 1 Minuten

Wenn Sie in den vergangenen Jahren Maschinen gekauft oder Ställe bzw. Hallen gebaut haben, ist die 1000-€-Grenze in aller Regel kein Problem. In diesen Fällen bekommen Sie Ihre Vorsteuer aber nur anteilig zurück: Die Vorsteuer für den Bau von Gebäuden verteilt das Finanzamt fiktiv auf einen Zeitraum von zehn Jahren (ab Inbetriebnahme des Stalles). Angenommen Sie haben 2015 in einen Stall investiert und wechseln am 1.1.2022 in die Regelbesteuerung, dann bekommen Sie die Vorsteuer für die Jahre 2015 bis 2021 nicht zurück. Dafür aber die Beträge der Jahre 2022 bis 2025. Für Maschinen ist das Verfahren ähnlich. In diesen Fällen beträgt der Vorsteuerkorrekturzeitraum aber nicht zehn, sondern fünf Jahre. Die Vorsteuerkorrektur gilt auch für Umlaufvermögen (Ernte und einzelnes Vieh). Wenn Sie die Ernte im Jahr 2022 als Regelbesteuerer veräußern, haben Sie einen Anspruch auf Erstattung der Steuer, die Sie im Jahr 2021 für die Herstellung der Ernte 2022 ausgegeben haben.

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