Zwei Dachsfamilien haben in Biederbach im Schwarzwald Grünlandflächen richtiggehend umgepflügt. Die Tiere rissen auf der Suche nach Nahrung handtellergroße Grassoden heraus. Die betroffenen Landwirte rechnen durch die Verschmutzung des Aufwuchses bei der Silage mit deutlichen Qualitätseinbußen.
Nach dem Jagd- und Wildtiermanagementgesetz in Baden-Württemberg dürfen Jungdachse ab 1. Juni und erwachsene Tiere ab 1. August bis jeweils 31. Dezember bejagt werden. Dr. Petra Breitenfeldt vom BLHV Herbolzheim: „Im vorliegenden Fall unterblieb leider eine Bejagung. Deshalb empfehlen wir betroffenen Betrieben, ihre Jagdpächter auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen.“