Wir sind eine Baumschule, laufen aber als landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb. Wir produzieren Pflanzen für den Großhandel. Zum Fuhrpark gehört ein 7,5 t Lkw mit einem Anhänger.
Müssen wir für unser Gefährt Maut bezahlen?3
Was müssen wir bei einer Kontrolle vorlegen?4
Müssen wir einen Fahrtenschreiber oder ein Kontrollgerät führen?5
Müssen wir einen Fahrtenschreiber oder ein Kontrollgerät führen?6
Sie müssen keine Maut zahlen, da Sie oder Ihre Mitarbeiter landwirtschaftliche Güter für Ihre Zwecke transportieren. Ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht besteht zwar normalerweise eine Mautpflicht für Fahrzeuge zum Gütertransport. Allerdings sind bestimmte Fahrzeuge von der Mautpflicht ausgenommen. Darunter fällt auch die Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen (luf) Bedarfsgütern oder Erzeugnissen für eigene Zwecke.7
Daher gilt diese Ausnahme nur für luf Betriebe. Lohnunternehmer, die für Dritte entgeltlich fahren, haben dagegen eine Mautpflicht. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs spielt keine Rolle.
Bei einer Kontrolle macht es Sinn, auf die oben genannte Ausnahmeregel zu verweisen.9
Tipp: Registrieren Sie Ihr Fahrzeug freiwillig bei Toll Collect. Dort können Sie auch nicht-mautpflichtige Fahrzeuge angeben. Mit der Anmeldung vermeiden Sie unnötige Kontrollverfahren. Die Formulare finden Sie unter www.toll-collect.de im Download-Center unter dem Stichwort „Mautbefreiung“.
Sie brauchen kein Kontrollgerät bzw. Fahrtenschreiber betreiben, solange Sie sich im Umkreis von 100 km um ihren Betrieb bewegen.11
Diese Grenze gilt für Fahrzeuge, mit denen luf Betriebe Güter im Rahmen ihres Unternehmens befördern.
Überschreiten Sie die 100 km, gilt die Ausnahmeregel nicht mehr.
Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a. D., Ladbergen
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Wir sind eine Baumschule, laufen aber als landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetrieb. Wir produzieren Pflanzen für den Großhandel. Zum Fuhrpark gehört ein 7,5 t Lkw mit einem Anhänger.
Müssen wir für unser Gefährt Maut bezahlen?3
Was müssen wir bei einer Kontrolle vorlegen?4
Müssen wir einen Fahrtenschreiber oder ein Kontrollgerät führen?5
Müssen wir einen Fahrtenschreiber oder ein Kontrollgerät führen?6
Sie müssen keine Maut zahlen, da Sie oder Ihre Mitarbeiter landwirtschaftliche Güter für Ihre Zwecke transportieren. Ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht besteht zwar normalerweise eine Mautpflicht für Fahrzeuge zum Gütertransport. Allerdings sind bestimmte Fahrzeuge von der Mautpflicht ausgenommen. Darunter fällt auch die Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen (luf) Bedarfsgütern oder Erzeugnissen für eigene Zwecke.7
Daher gilt diese Ausnahme nur für luf Betriebe. Lohnunternehmer, die für Dritte entgeltlich fahren, haben dagegen eine Mautpflicht. Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs spielt keine Rolle.
Bei einer Kontrolle macht es Sinn, auf die oben genannte Ausnahmeregel zu verweisen.9
Tipp: Registrieren Sie Ihr Fahrzeug freiwillig bei Toll Collect. Dort können Sie auch nicht-mautpflichtige Fahrzeuge angeben. Mit der Anmeldung vermeiden Sie unnötige Kontrollverfahren. Die Formulare finden Sie unter www.toll-collect.de im Download-Center unter dem Stichwort „Mautbefreiung“.
Sie brauchen kein Kontrollgerät bzw. Fahrtenschreiber betreiben, solange Sie sich im Umkreis von 100 km um ihren Betrieb bewegen.11
Diese Grenze gilt für Fahrzeuge, mit denen luf Betriebe Güter im Rahmen ihres Unternehmens befördern.
Überschreiten Sie die 100 km, gilt die Ausnahmeregel nicht mehr.
Heinz Haarlammert, Polizeihauptkommissar a. D., Ladbergen