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Mecklenburg-Vorpommern: SPD will Pächter stärker kontrollieren

Lesezeit: 2 Minuten

In Mecklenburg-Vorpommern verpachtet die Landgesellschaft 87000 ha. Zum 30. September laufen Verträge über 10000 ha aus. Davon sollen 1000 ha neu ausgeschrieben werden. Wollen die Pächter der restlichen 9000 ha diese behalten, müssen sie sich z.B. verpflichten, zusätzlich zu den ökologischen Vorrangflächen auf 5% der Landesflächen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) umzusetzen. Das zumindest sieht der neue Landpachtvertrag vor, den Minister Till Backhaus (SPD) im Landtag vorstellte. Zur Kontrolle erhält die Landgesellschaft laut Vertragsentwurf Einblick in Anträge des Pächters auf Direktzahlungen und AUKM, berichtet die Deutsche Bauernzeitung. Nimmt der Pächter nicht an AUKM teil, muss er z.B. Brachen anlegen. Auf Flächen in z.B. Nationalparks oder Naturschutzgebieten sind Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger untersagt.


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Die Bauernzeitung berichtet weiter: Die Landgesellschaft bekommt nicht nur Einblick in die Prämienanträge. Der Pächter soll z.B. auch seine Gesellschafter mit deren Anteilen nennen. Da die Landgesellschaft kontrollieren will, dass der Pächter den Cross-Compliance-Verpflichtungen nachkommt, darf sie laut Vertrag Auskünfte bei den Behörden einholen. Reduziert der Pächter seine Milch- oder Fleischproduktion oder den Anbau von Intensivkulturen um mehr als 20%, kann die Landgesellschaft den Pachtvertrag kündigen. Das gleiche gilt, wenn mehr als 50% der Gesellschaftsanteile des Pächters den Besitzer wechseln.


„Wehe den Pächtern, die das alles beachten sollen – neben allen anderen Auflagen. Auch wenn politisch womöglich das richtige gemeint ist, werden einige der neu erfundenen Restriktionen kaum einer gerichtlichen Prüfung standhalten. Das Land dürfte mit den geplanten Klauseln den Bogen der Vertragsfreiheit überspannt haben “, so Rechtsanwalt Franz-Christoph Michel aus Templin.

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