Der Kinderfreibetrag steigt zum 1.1. um 192 € auf 5172 € je Kind.
Der Kinderzuschlag, der Familien mit geringem Einkommen unterstützt, stieg im Juli von 170 € auf 185 €/Kind/Monat. Ab 1.1.20 wird das Elterneinkommen zudem nur noch mit 45 statt mit 50% angerechnet. Auch entfällt die starre Einkommensgrenze, sodass der Zuschlag bei steigendem Einkommen nicht mehr schlagartig wegfällt, sondern nach und nach sinkt. So haben auch Familien bis in mittlere Einkommen hinein Anspruch auf den Kinderzuschlag (s. top agrar 7/2019, S. 29).
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Der Kinderfreibetrag steigt zum 1.1. um 192 € auf 5172 € je Kind.
Der Kinderzuschlag, der Familien mit geringem Einkommen unterstützt, stieg im Juli von 170 € auf 185 €/Kind/Monat. Ab 1.1.20 wird das Elterneinkommen zudem nur noch mit 45 statt mit 50% angerechnet. Auch entfällt die starre Einkommensgrenze, sodass der Zuschlag bei steigendem Einkommen nicht mehr schlagartig wegfällt, sondern nach und nach sinkt. So haben auch Familien bis in mittlere Einkommen hinein Anspruch auf den Kinderzuschlag (s. top agrar 7/2019, S. 29).